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Aufstellungsort des Gasdruckreglers und widrige Witterungsbedingungen

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Bei der Installation von Maxitrol-Gasdruckreglern im Freien muss der Aufstellungsort des Reglers im Hinblick auf mögliche Witterungsbedingungen besonders berücksichtigt werden. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um den Regler vor Schnee, Regen, Eisregen, Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und sogar Nebel zu schützen. Damit der Regler ordnungsgemäß funktioniert, ist es äußerst wichtig, dass die Entlüftungsöffnung offen bleibt und vor Fremdkörpern geschützt ist, die eine Verstopfung verursachen könnten. In Regionen, in denen solche Wetterbedingungen auftreten, kann eine Schutzhaube oder sogar ein beheiztes Gehäuse erforderlich sein, um den Gasdruckregler zu schützen.

Bestimmte Maxitrol-Regler dürfen in Innenräumen unter Verwendung einer zugelassenen Abgasbegrenzungseinrichtung installiert werden.

Im Folgenden finden Sie spezifische Bestimmungen der National Fuel Gas Codes (NFGC) bezüglich der Aufstellungsorte von Gasdruckreglern und der Witterungsbedingungen. Da die Installationsvorschriften nicht alle möglichen Witterungsbedingungen am Aufstellungsort berücksichtigen können, wird empfohlen, die zuständige Behörde* zu konsultieren.

NFPA 54 (2018)/ANSI Z223.1

Abschnitt 5.8 Gasdruckregler
5.8.5 Schutz der Druckregler. Druckregler sind vor mechanischen Beschädigungen zu schützen.

5.8.5 Entlüftungs
(2) Die Entlüftung muss so ausgelegt sein, dass das Eindringen von Wasser, Insekten oder anderen Fremdkörpern, die zu einer Verstopfung führen könnten, verhindert wird.
(4) An Stellen, an denen Regler bei Hochwasser unter Wasser geraten könnten, ist eine spezielle, hochwassersichere Entlüftungsarmatur zu installieren oder die Entlüftungsleitung über die Höhe des zu erwartenden Hochwassers hinaus zu verlängern.

Maxitrol empfiehlt, sich hinsichtlich der Entlüftungsempfehlungen in hochwassergefährdeten Gebieten an die zuständige Behörde zu wenden. Sollte Wasser in einen Gasdruckregler oder eine andere Gasarmatur eindringen, muss diese Armatur ausgetauscht werden.
Gasdruckregler, die in der Nähe eines Abhangs, auf einem Flachdach oder in einer ähnlichen Anlage installiert sind, müssen so angebracht werden, dass sie nicht von Schnee verschüttet, mit Eis bedeckt oder unter Wasser gesetzt werden können. Der gesamte Regler muss jederzeit sichtbar sein, um vor Beschädigungen geschützt zu sein.

Auf einem Flachdach kann es bei einer Verstopfung der Dachabläufe zu Überschwemmungen kommen, wodurch der Regler unter Wasser geraten könnte. Bei Minustemperaturen könnte Eisbildung ein Problem darstellen. Ist der Regler zu nah an der Dachkonstruktion installiert, könnte sogar vom Dach aufspritzender Regen in die Entlüftungsöffnung gelangen.
Regler, die unterhalb des Geländeniveaus installiert sind und an denen es zu Überschwemmungen kommen könnte, können ebenfalls unter Wasser geraten, Vereisungsprobleme aufweisen oder unter Schnee begraben werden.

Die zertifizierten Entlüftungsschutz-Vorrichtungen von Maxitrol sind so konzipiert, dass sie das Eindringen von Regen, Eis, Schnee, Staub und Insekten begrenzen. Sollten jedoch die genannten Witterungsbedingungen besonders extrem sein, sollte der Regler im Inneren des Gerätegehäuses (sofern vom Gerätehersteller zugelassen) oder in einem klimatisierten oder anderweitig geschützten Raum installiert werden.

1.4 Gleichwertigkeits
Die Bestimmungen dieser Bauordnung sollen die Verwendung von Materialien, Bauweisen oder Verlegeverfahren, die in dieser Bauordnung nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind, nicht verhindern, sofern eine solche Alternative für die zuständige Behörde akzeptabel ist. Die zuständige Behörde verlangt die Vorlage ausreichender Nachweise zur Untermauerung der Behauptungen hinsichtlich der Sicherheit solcher Alternativen.

*Zuständige Behörde (AHJ): Eine Organisation, Behörde oder Person, die für die Durchsetzung der Anforderungen einer Vorschrift oder Norm oder für die Prüfung von Geräten, Materialien, einer Anlage oder eines Verfahrens zuständig ist. (3.2.2)

1.5 Durchsetzung
Diese Verordnung wird von der zuständigen Behörde, die von der zuständigen Verwaltungsbehörde benannt wurde, verwaltet und durchgesetzt.